Tabakentwöhnung

1. Einführung:

Für entwöhnungswillige Raucher stehen zahlreiche Entwöhnungsangebote zur Verfügung. Nicht nur ausgewiesene Suchtexperten, sondern auch Mediziner, Psychologen, Pädagogen und manche aus anderen Disziplinen ohne spezifische Qualifikation für die Behandlung von Abhängigkeitserkrankungen, engagieren sich in der Entwicklung, Vermittlung und Durchführung von Entwöhnungsstrategien für Raucher.

Die Zahl der zur Verfügung stehenden Raucherentwöhnungs­behandlungen ist demzufolge hoch. Das Angebot ist vielfältig und kaum zu überblicken. Es reicht von wissenschaftlich fundierten Therapien, die von ausgewiesenen Experten angeboten werden, bis zu ausgesprochen obskuren Praktiken, die von selbst ernannten „Experten“ angepriesen werden. Leider besteht ein Wirkungsnachweis nur für eine geringe Anzahl von Ansätzen. Viele der auf dem Markt befindlichen Raucherentwöhnungs­verfahren entbehren einer soliden wissenschaftlichen Grundlage oder einer klaren theoretischen Fundierung.

Bei einer qualitätssichernden Beurteilung der Entwöhnungsmaßnahmen für Raucher müssen neben der Vorbedingung der Wirtschaftlichkeit und Praktikabilität folgende Prinzipien zugrunde gelegt werden:

  • Der Behandlungsform sollte eine transparente wissenschaftliche Fundierung zugrunde liegen.
  • Die Methode sollte ihre Effektivität im Vergleich mit anderen Therapieverfahren oder adäquaten Kontrollbedingungen bewiesen haben.
  • Die Beurteilung der Effektivität sollte sich auf Untersuchungen der langfristigen, kontinuierlichen Abstinenz stützen.
  • Die Abstinenzangaben sollten objektiviert sein.
  • Nachfolgend genannte Tabakentwöhnungsbehandlungen haben ihre nachhaltige Wirksamkeit in zahlreichen Studien nachgewiesen
  • Mehr als 50 Fachgesellschaften, darunter auch der Wissenschaftliche Aktionskreis Tabakentwöhnung (WAT) e.V. haben gemeinsam im Januar 2015 Leitlinien zur Tabakentwöhnung veröffentlicht: http://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/076-006.html

[zum Anfang]

2. Kurzinterventionen

Die systematische Befragung von Patienten zu ihrem Tabakkonsum vergrößert die klinische Interventionsrate sehr deutlich. . Ein effektives Screening leitet den Zugang zu wirksamen Interventionen (wie Kurzberatung oder intensiver Behandlung) ein und liefert Hinweise zur Identifikation von je nach Rauchstatus und Ausstiegsbereitschaft passenden Interventionen. Der hauptsächliche Nutzen der

systematischen Erfassung besteht also in der besseren Interventionsrate, nicht in der höheren Ausstiegsrate (Fiore et al. 1996, 2008).

Eine kurze Ausstiegsberatung in Arzt- oder Zahnarztpraxen oder anderen Settings der medizinischen oder psychosozialen Versorgung ist eine effektive Methode, um die Zahl derjenigen Raucher zu erhöhen, die zumindest für sechs Monate mit dem Rauchen aufhören (Stead, Bergson & Lancaster, 2008). Es gibt Hinweise, dass ein Verweis auf intensivere Hilfsmaßnahmen, darunter auch das Vorhalten einer medikamentösen Behandlung, die Effekte für aufhörwillige Raucher langfristig erhöht (Stead, Bergson & Lancaster, 2008). Zu diesen Verweisen gehören auch die „Fax to Quit“-Maßnahmen, bei denen ein Kontakt zu intensiveren Hilfsmaßnahmen angebahnt wird (Gordon et al., 2010).

Zur inhaltlichen Ausgestaltung der Kurzberatung gibt es verschiedene Konzepte wie beispielsweise die 5As (Fiore et al. 2008) oder das ABC-Modell (McRobbie et al., 2008).

Abfragen des Rauchstatus („Ask“):

Ziel: Feststellen der Rauchgewohnheiten bei allen Patienten und Konsultationen.

Das Interesse an einer Entwöhnung kann durch eine offene Frage festgestellt werden wie „Haben Sie je versucht, aufzuhören?“, eventuell gefolgt von einer weiteren Frage wie „Wären Sie eventuell daran interessiert, jetzt aufzuhören?“. Die Reaktion des Patienten sollte aufgezeichnet und aktualisiert werden

Anraten des Rauchverzichts („Advise“):

Ziel: Empfehlung eines Rauchstopps

Alle Raucher sollten über den Vorteil, das Rauchen aufzugeben, und über die gesundheitlichen Risiken des Weiterrauchens beraten werden. Die Ratschläge sollten nachdrücklich und unmissverständlich sein und sich direkt auf die Person beziehen.

Ansprechen der Aufhörmotivation (Assess):

Ziel: Erkennen der Bereitschaft, unmittelbar einen Rauchstopp zu vereinbaren

Es sollte geklärt werden, ob der Raucher bei diesem Kontakt bereit ist, einen Termin für einen Rauchstopp zu vereinbaren. Wenn dies der Fall ist, sollten passende Hilfe angeboten werden (s. assist). Wenn nicht, kommen die Strategien zur motivierenden Intervention zum Einsatz (5 „R“s, s. u.).

Assistieren beim Rauchverzicht (Assist):

Ziel: Aktive Unterstützung bei dem Rauchstoppversuch

Wenn der Patient das Rauchen aufgeben will, sollte aktiv Hilfe angeboten werden. Dazu gehört das Festlegen des Ausstiegsdatums, das Erstellen eines Ausstiegsplans, die Einbeziehung des sozialen Umfeldes und zusätzliche Hilfen wie Selbsthilfe-Broschüren(s. Anhang Auswahl Materialien)

Arrangieren der Nachbetreuen (Arrange):

Ziel: Vereinbarung von Nachfolgeterminen zur Rückfallprophylaxe

[zum Anfang]

3. Motivierende Interventionen, Telefonberatung, mobile und internetbasierte Selbsthilfeprogramme

Motivierende Gesprächsführung sollte bei Rauchern, die eine geringe Motivationslage haben, zur Erreichung des Rauchstopps angeboten werden. Drei Metaanalysen zeigen, dass Motivierende Gesprächsführung (MI) Kontrollbedingungen oder Kurzberatung leicht überlegen ist. Die Effekte der MI sind vergleichbar mit denen anderer, am Verhalten ansetzenden Interventionen der Tabakentwöhnung (Hettema & Hendricks, 2010, Heckman et al 2010). MI ist diesen Methoden keinesfalls überlegen. MI ist individueller Beratung und Gruppentherapie gegenüber unterlegen, was jedoch auch an der unterschiedlichen Zielgruppe (geringer motivierte Raucher bei MI) liegen kann (Lai et al., 2010).

Telefonische Beratungsdienste werden in vielen Ländern intensiv und mit Erfolg genutzt. Insbesondere weitere proaktiver Telefonkontakte bei Teilnehmern, die eine Telefonberatung angerufen hatten, sind einer minimalen Intervention (Kurzberatung am Telefon oder Selbsthilfematerialien) überlegen (Lancaster und Stead 2006). Auch bei Teilnehmern, die nicht von sich aus bei einer Telefonberatung angerufen hatten, sondern eine andere Intervention erhalten hatten, zeigt sich eine Wirksamkeit zusätzlicher Beratung am Telefon. In Deutschland wird die Telefonberatung durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bereitgestellt (08008 – 31 31 31, Mo bis D0 10 – 22 Uhr, Fr – So 10 – 18 Uhr).

Auch internet-basierte Interventionen können Raucher beim Ausstieg unterstützen, insbesondere wenn die Informationen an die jeweiligen Nutzer angepasst sind und häufige automatisierte Kontakte sichergestellt werden. Von Internet-Angeboten scheinen in erster Linie aktive Teilnehmer zu profitieren, die sich häufiger in ein Programm einwählen.

Mit mobilen Endgeräten nutzbare Internetprogramme sind eine relativ junge Unterstützungsform. Bei der hohen Verbreitung von Mobilfunkgeräten weltweit und der wachsenden Zahl gesundheitsbezogener Smartphone-Applikationen handelt es sich jedoch um einen sehr vielversprechenden Zugangsweg für Tabakentwöhnungsprogramme. Bei SMS-Programmen z.B. werden ausstiegswillige Rauchende für einen Ausstiegstermin innerhalb von 3 Wochen vorbereitet. Während dieser Zeit erhalten sie ein automatisiertes, personalisiertes SMS-Programm auf Basis der in einer Eingangsbefragung ermittelten individuellen Merkmale. Bis zum Ausstiegstermin werden Botschaften tgl. verschickt, in der Phase nach dem Ausstieg dann 5-6 Botschaften tgl. über 4 Wochen, gefolgt von einer Stabilisierungsphase mit 14tägigen Botschaften. Die interaktiven Elemente bestehen in Befragungen, Quiz, der Möglichkeit, zusätzlicher SMS gegen Rauchverlangen anzufordern sowie der Option eines ’Quit Buddy’. In der jüngsten dieser drei Studien wurden bei einer großen Stichprobe deutliche Wirkeffekte gefunden (RR 2.14, KI 1.74 – 2.63).

 

[zum Anfang]

4. Psychotherapeutische Interventionen

Verhaltenstherapeutische Gruppeninterventionen zur Erreichung der Tabakabstinenz sind ebenso wie verhaltenstherapeutische Einzelinterventionen wirksam.

Verhaltenstherapeutisch fundierte Interventionen sind vielfach im Rahmen qualitativ hochwertiger kontrollierter Studien sowie Metaanalysen auf Niveau der Cochrane-Systematic Reviews untersucht worden.

Die Wirksamkeitsnachweise für Gruppenprogramme zur Tabakentwöhnung sind eindeutig und belegen die gute Eignung dieses Ansatzes für ausstiegswillige Raucherinnen und Raucher.

In einer Cochrane-Metaanalyse, die sich auf 13 Studien stützte, zeigte sich eine deutlich signifikante Überlegenheit der Gruppenprogramme über Selbsthilfe-Interventionen RR=1.98 (95% CI: 1.60-2.46) (Stead & Lancaster 2005).

Die Gruppentherapie ist nicht wirkungsvoller als eine individuelle Einzelberatung ( Stead & Lancaster, 2005). Auch andere Metaanalysen (Niaura et al. 2008) finden keinen Hinweis auf eine Überlegenheit einer der beiden Vorgehensweisen (Gruppen- oder Einzelbehandlung).

Für deutsche Verhältnisse wird festgehalten, dass verhaltenstherapeutische Behandlungen effektiv sind, allerdings nur für wenige der bestehenden Entwöhnungsprogramme in Deutschland (IFT München:Rauchfrei, Universitätsklinikum Tübingen: Nichtraucher in 6 Wochen) kontrollierte Wirksamkeitsstudien vorliegen.

Zur Effektivität einzelner Wirkkomponenten in der Tabakentwöhnungs- und Abhängigkeitsbehandlung sind nur eingeschränkte Aussagen möglich, da kaum systematische Komponentenanalysen vorliegen. Verhaltenstherapeutische Behandlungen sollten mehrere Komponenten enthalten.

Empfehlenswert sind insbesondere:

  • Psychoedukation
  • Motivationsstärkung
  • Maßnahmen zur kurzfristigen Rückfallprophylaxe
  • Interventionen zur Stärkung der Selbstwirksamkeit
  • alltagspraktische Beratung mit konkreten Verhaltensinstruktionen und praktischen Bewältigungsstrategien (Problemlöse- und Fertigkeitstraining, Stressmanagement).

In Bezug auf die Rückfallprophylaxe kommen aktuelle Studien und mehrere Metaanalysen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass spezielle verhaltenstherapeutische Interventionen zur Prävention von Rückfällen kurzfristig erfolgreich sind bzw. die Abstinenzrate bei Personen erhöhen, die ohne vorherige professionelle Entwöhnungs-behandlung abstinent geworden waren.

Auch eine spezielle Analyse der Dosis-Wirkungs-Beziehung für psychotherapeutische Interventionen (insbesondere Gruppeninterventionen) fehlt, so dass unklar bleibt, ob hier ein eindeutiger Zusammenhang besteht. Eine minimale Dauer der Therapie scheint derzeit nicht festlegbar. Ebenso bleibt unklar, ob eine Erhöhung der Anzahl von Sitzungen in verhaltenstherapeutischen Gruppeninterventionen eine höhere langfristige Abstinenzquote zur Folge hat. Nicht unberücksichtigt bleiben sollte in diesem Zusammenhang, dass mit zunehmender Intensität einer Intervention die Akzeptanz bei der Zielgruppe und somit deren Erreichbarkeit sinkt.

Wirksamkeitsbelege für eine psychodynamische Therapie zur Erreichung der Tabakabstinenz konnten bislang nicht identifiziert werden. Daher kann keine Empfehlung für oder gegen psy-chodynamische Therapieverfahren gegeben werden.

Die Datenlage zur Beurteilung der Wirksamkeit einer Hypnotherapie zur Erreichung der Tabakabstinenz ist inkonsistent und bedarf der Ergänzung. Wenn eine hypnotherapeutische Behandlung gewünscht wird, ist zu beachten, dass positive Ergebnisse bzgl. der Wirksamkeit von Hypnotherapie sich ausschließlich auf die fachgerecht ausgeführte klinische Hypnose beziehen und nicht auf die Behandlung durch Laienhypnotiseure. Patienten, die eine Hypnosebehandlung wünschen, sollten einen in klinischer Hypnose ausgebildeten ärztlichen oder psychologischen Hypnotherapeuten aufsuchen.

 

[zum Anfang]

5. Medikamentöse Therapien – Nikotinersatztherapie

Viele Raucher leiden bei einem Aufhörversuch unter mehhr oder weniger intensiv ausgeprägten Entzugssymptomen (z.B. Unruhe, Konzentrationsstörungen, Stimmungsveränderungen, Reizbarkeit, Schlafstörungen, Appetitsteigerung). Rauchern mit Entzugssymptomen kann eine medikamentöse Hilfestellung bei einem Rauchstopp empfohlen werden. Sie ist bei richtiger Verwendung wirksam und sicher.

Die Nikotinersatztherapie mildert die Entzugssymptomatik. Dem Prinzip der therapeutischen Nikotingabe liegt zugrunde, Nikotin ohne Schadstoffe zur Milderung der Entzugssymptomatik und des Rauchverlangens bedarfsgerecht zu verabreichen. Damit soll der Rauchstopp erleichtert werden.

Nikotin steht seit 1983 in Deutschland als Medikament für die Raucherentwöhnung zur Verfügung. Nach und nach wurden die verschiedenen Darreichungsformen „Nikotinkaugummi“, „Nikotinpflaster“, „Nikotin-Lutschtablette“, sowie der „Nikotininhaler“ und zuletzt das Nikotinmundspray zugelassen. Die genannten Produkte sind inDeutschland verfügbar und ohne Rezept in der Apotheke erhältlich.

Wichtig für das Verständnis der Wirkungsweise der Nikotinersatztherapie ist die Unterscheidung von Nikotin und Tabak : Nikotin ist als psychisch wirksame Substanz zwar verantwortlich für die Ausbildung der Abhängigkeit, ist aber nicht für die massiven Gesundheitsschäden in Zusammenhang mit dem Rauchen verantwortlich zu machen. Diese Gesundheitsschäden werden durch die über 5000 Inhaltsstoffe des Tabakrauchs, darunter über 90 krebserzeugende oder potentiell krebsauslösende Substanzen, hervorgerufen. Nikotinersatzpräparate geben Nikotin zwar langsamer und weniger befriedigend ab, aber auch sicherer und weniger suchterzeugend als Zigaretten, und sie enthalten – anders als Zigarettenrauch – keinen Teer, kein Kohlen­monoxid und keine der vielen im Tabakrauch enthaltenen krebserregenden Substanzen.

Nikotinersatztherapie ist kein Wundermittel. Wie allerdings gute wissenschaftliche Studien zeigen, kann die Nikotinersatztherapie die Erfolgschancen von entwöhnungswilligen Rauchern nahezu verdoppeln. Diese Verdoppelung ist weitgehend unabhängig von der Intensität der begleitenden Entwöhnungsmaßnahme, wird also bei einer Kurzberatung, Intensivberatung oder verhaltenstherapeutischer Gruppentherapie gleichermaßen erreicht.

Anwendungsempfehlungen für die Nikotinersatztherapie

Die Anwendung der Nikotinersatztherapie ist einfach und bei sachgemäßer Anwendung für Raucher ungefährlich. Die Präparate sollten erst mit dem Beginn der Abstinenz benutzt werden. Nichtraucher sollten Nikotinersatz nicht benutzen.

Eigenschaften der verschiedenen Präparate:

 

1. Nikotinpflaster

Dieses Präparat zielt auf eine Dämpfung des Rauchverlangens und der Entzugssymptomatik durch Erzeugung eines kontinuierlichen Nikotinspiegels. Durch die kontinuierliche Nikotinzufuhr werden Nikotinwirkung und bisheriges Suchtverhalten entkoppelt.

Die Nikotinpflaster setzen über die Klebeschicht oder eine Zwischenmembran eine bestimmte Menge Nikotin frei. Ein ausreichender Nikotinspiegel wird frühestens 30 bis 60 Minuten nach dem Anbringen des Pflasters erreicht. Für eine „notfallmäßige“ Anwendung ist das Pflaster also nicht geeignet. Die Nikotinpflaster werden in drei Stärken angeboten und sollen 10, 20 oder 30 täglich gerauchte Zigaretten in 16 bzw. 24 Stunden ersetzen.

Das Pflaster wird täglich gewechselt und sollte dann auf eine andere trockene und unbehaarte Hautstelle geklebt werden.

Das Pflaster wird „ausschleichend“ angewandt; die höchste Pflasterdosierung kann 4 bis sechs Wochen lang angewendet werden, die mittlere und geringste Dosierungsstufe jeweils zwei bis vier Wochen lang. Es gibt keine Hinweise, dass es bei der Anwendung von Nikotinpflaster zu einer Abhängigkeitsentwicklung kommt.

 

2. Nikotinkaugummi

Beim Kauen des Nikotinkaugummis wird Nikotin freigesetzt und über die Mundschleimhaut aufgenommen. Mit Hilfe des Nikotinkaugummis gelingt es, innerhalb von 15 bis 30 Minuten wirksame Nikotinspiegel aufzubauen.

Es sollte nur solange langsam und vorsichtig gekaut werden, bis der Effekt des Nikotins spürbar wird. Bei schnellem und heftigem Kauen wird die Mund- und Magenschleimhaut gereizt. Sobald ausreichende Mengen an Nikotin abgegeben wurden, sollte es für eine Weile in der Backentasche “geparkt” werden.

Aufgrund der höheren Wirksamkeit sollte ab einem Konsum von mehr als 20 Zigaretten der 4 mg Kaugummi zum Einsatz kommen.

Es kann etwa ein Kaugummi pro Stunde gekaut werden, maximal 16 Stück pro Tag. Nach sechs bis acht Wochen sollte die durchschnittliche Dosis reduziert und bis zur zwölften Woche ganz ausgeschlichen werden. In sehr seltenen Fällen kommt es zu einer Abhängigkeitsentwicklung von Nikotinkaugummi.

 

3. Nikotinlutschtablette

Bei der Lutschtablette wird das Nikotin durch einfaches Lutschen über einen Zeitraum von 20 bis 30 Minuten freigesetzt und über die Mundschleimhaut aufgenommen. Die Anflutungsgeschwindigkeit verhält sich dabei wie bei den Kaugummis, sodass ebenfalls innerhalb von 15-30 Minuten wirksame Spiegel aufgebaut werden. Bei der Anwendung der Lutschtablette werden höhere Blutspiegel im Vergleich zu den entsprechenden Kaugummis erreicht.Im Handel sind Tabletten mit 1,5, 2 oder 4 mg, Raucher mit einem Tageszigarettenkonsum von mind. 20 Zigaretten sollten die Lutschtablette mit 4mg verwenden.

Pro Tag sollten anfangs 8-12, maximal 15 Lutschtabletten verwendet werden. Danach wird die Dosis schrittweise über einen Zeitraum von insgesamt 12 Wochen reduziert.

 

Zur Abhängigkeitsentwicklung bei der Nikotinlutsch- und sublingualtablette liegen noch keine Befunde vor.

 

4. Nikotinnasenspray

Mit Nikotinmundspray kann Nikotin sehr rasch und hochdosiert zugeführt werden. Nikotinmundspray sollte zwar in erster Linie stark abhängigen Rauchern vorbehalten sein, kann aber auch von Rauchern mit Unverträglichkeiten gegenüber Nikotinkaugummi oder -pflaster benutzt werden.

Nikotinmundspray wird über die Mundschleimhaut aufgenommen. Die anfängliche Tagesdosis von maximal 2-4 Anwendungen / Stunde sollte innerhalb von acht bis zwölf Wochen ausgeschlichen werden.

Bei der Anwendung des Mundsprays besteht eine geringe Gefahr der Abhängigkeitsentwicklung vom Nikotinmundspray, besonders bei einer häufigen Anwendung nach Bedarf und ohne therapeutische Unterstützung.

 

5. Nikotininhaler

Der Nikotininhaler dient dazu, Nikotin durch ein Mundstück „kalt“ zu inhalieren. In das Mundstück werden Patronen eingesetzt, die die Nikotinmenge aus ca. 7 Zigaretten enthalten, pro Tag sollen max. 3-4 dieser Patronen verbraucht werden. Nach spätetens 3 Monaten sollte der Konsum reduziert und nach 6 Monaten beendet sein.

Auch beim Nikotininhaler wird Nikotin über die Mundschleimhaut aufgenommen.

Bei der Anwendung des Inhalers besteht ebenfalls eine geringe Gefahr der Abhängigkeitsentwicklung, besonders bei einer häufigen Anwendung nach Bedarf und ohne therapeutische Unterstützung.

 

 

6. Nebenwirkungen und Gegenanzeigen

Manche der Entzugserscheinungen werden von Rauchern als „Nebenwirkungen“ erlebt!

Bei korrekter Anwendung sind für den Raucher, der an den Effekt von Nikotin aus der Zigarette gewöhnt ist, allenfalls lokale Nebenwirkungen zu erwarten.

Bei Nikotinkaugummis und Nikotinlutschtabletten kann es zu vermehrten Speichelfluss, Schluckauf, Sodbrennen oder Magenschmerzen kommen.

Das Nikotinpflaster kann an der Stelle, an der es angebracht wird, eine allergische Hautreaktion hervorrufen.

Das Nikotinmundspray kann zu vermehrten Speichelfluss, Schluckauf, Sodbrennen oder Magenschmerzen führen.

Wegen eventueller Gegenanzeigen und Anwendungsbeschränkungen sollten Sie die Packungsbeilage sorgfältig durchlesen; wenn wichtige Fragen offen bleiben, ist Ihr Arzt oder der Apotheker der richtige Ansprechpartner.

Manche der Entzugserscheinungen werden von Rauchern als „Nebenwirkungen“ erlebt!

 

Bei korrekter Anwendung sind für den Raucher, der an den Effekt von Nikotin aus der Zigarette gewöhnt ist, kaum Nebenwirkungen zu erwarten.

Bei Nikotinkaugummis und Nikotinlutschtabletten kann es zu vermehrten Speichelfluss, Schluckauf, Sodbrennen oder Magenschmerzen kommen.

Das Nikotinpflaster kann an der Stelle, an der es angebracht wird, eine allergische Hautreaktion hervorrufen.

Das Nikotinnasalspray kann vorübergehend die Nase reizen, und zu laufender, wunder oder empfindlicher Nase sowie Niesen oder Halsreizungen führen.

Wegen eventueller Gegenanzeigen und Anwendungsbeschränkungen sollten Sie die Packungsbeilage sorgfältig durchlesen; wenn wichtige Fragen offen bleiben, ist Ihr Arzt oder der Apotheker der richtige Ansprechpartner.

 

Welche Präparate sind für welche Raucher besonders geeignet:

Kaugummi: Wenn eine nur geringe bis mittelstarke Abhängigkeit vorliegt (weniger als 5 Punkte auf dem Fagerström-Test), bei Tageskonsum von max. 15 Zigaretten, und wenn nicht gleichmäßig geraucht wird, sondern bevorzugt unter bestimmten Bedingungen (bei Konflikten, in Geselligkeit, abends…)

Nikotinlutschtablette und –sublingualtablette: Bei mittelstarker bis starker Tabakabhängigkeit und relativ hohem, eher ungleichmäßigen Tageskonsum.

Nikotinpflaster: Für Raucher mit einer mittelstarken bis starken Tabakabhängigkeit und einem gleichmäßig über den Tag verteilten, relativ hohen Konsum (10 bis 40 Zigaretten) verwenden.

Nikotinmundspray: mittelstark bis stark abhängige Raucher

 

Kombination von zwei Präparaten

Für manche Raucher reicht ein Nikotinpflaster oder -kaugummi nicht aus, v.a. bei einer starken Tabakabhängigkeit (mehr als 6 Punkte und mehr als 30 Zigaretten pro Tag).

In diesen Fällen kann für 8 bis 12 Wochen Nikotinpflaster angewendet werden und zusätzlich ein rasch wirksames Präparat (Nikotinkaugummi, Nikotinmundspray, -inhaler oder Nikotinlutschtablette), das innerhalb von 4-6 Wochen ausgeschlichen werden sollte.

Wenn Sie eine solche kombinierte Behandlung in Betracht ziehen, sollten Sie vorher einen Arzt aufsuchen.

Auch hier ist zu beachten, dass die Gefahr der Aufrechterhaltung der Tabakabhängigkeit durch die Kombination mit einem schneller verfügbaren Nikotinersatzpräparat verstärkt wird.

[zum Anfang]

7. Medikamentöse Therapien – Bupropion

Neben der Nikotinersatztherapie ist seit dem Jahr 2000 das Medikament Bupropion, das Rauchern vielleicht besser unter dem Handelsnamen Zyban® bekannt ist, zur Tabakentwöhnung zugelassen. Die Wirksamkeit einer Behandlung mit Bupropion ist wissenschaftlich belegt. Das Medikament ist verschreibungspflichtig, so dass die Behandlung mit Bupropion nur in Zusammenarbeit mit einem Arzt möglich ist. Notwendig ist eine sorgfältige körperliche Untersuchung sowie die Feststellung, ob das Medikament aus medizinischer Sicht für den einzelnen geeignet ist. Bupropion stellt eine alternative Möglichkeit zur effektiven Behandlung in der Raucherentwöhnung dar.

Aufgrund der möglichen Nebenwirkungen sollte eine sorgfältige Nutzen-/ Risikoabschätzung erfolgen. Den Nikotinersatztherapeutika sollte der Vorzug gegeben werden, sofern hiermit bislang keine Therapie erfolgte.

Bupropion kann zu neuropsychiatrischen Nebenwirkungen führen. In den aktuellen deutschen S3-Leitlinien (http://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/076-006.html) wurde diesen Beobachtungen Rechnung getragen.. Die Wirksamkeit der Behandlung mit Bupropion entspricht etwa der Wirksamkeit einer Nikotinkaugummibehandlung.

Anwendungsempfehlungen für den Einsatz von Bupropion

In den ersten sieben Tagen soll eine Tablette Bupropion am Morgen eingenommen werden, nach einer Woche kann die Dosis bei guter Verträglichkeit auf zwei Tabletten pro Tag erhöht werden. Der Abstand zwischen beiden Einnahmen sollte wenigstens acht Stunden betragen, wobei die zweite Einnahme nicht nach 16. 00 Uhr erfolgen sollte, um schwerwiegenden Schlafstörungen in der Nacht vorzubeugen.

In der ersten Woche der Tabletteneinnahme kann weitergeraucht werden, der erste rauchfreie Tag liegt in der zweiten Woche der Behandlung. Danach sollte die Behandlung für wenigstens sechs Wochen weitergeführt werden.

Die möglichen Neben­wirkungen der Behandlung sind Mundtrockenheit, Schlaflosigkeit, Zittern, Konzentrationsstörungen, Kopfschmerzen, Schwindel, Unruhe, Hautausschläge, Schwitzen, Blutdrucksteigerungen, Übelkeit und Verstopfung. Zu den schwerwiegenden Nebenwirkungen zählen allergische Reaktionen und Krampfanfälle (etwa in einem von 1000 Fällen).

 

8. Medikamentöse Therapien – Vareniclin

Vareniclin ist ein partieller Nikotin-Agonist und besetzt den alpha4beta2 -Nikotin-Rezeptor. Indirekt stimuliert Vareniclin dadurch u.a. auch die Dopamin-Freisetzung. Damit sollen nikotinähnliche Effekte zur Milderung der Entzugsprobleme erzielt und im Falle eines Wiederaufnahme des Rauchens die Nikotinwirkung blockiert werden.

Die Wirkung von Vareniclin ist ebenfalls vielfach untersucht und belegt worden. Die Wirksamkeit ist etwas höher als unter bei denanderen, bereits genannten Produkten.

Vorgesehen ist eine Anwendungsdauer über 12 Wochen mit der Möglichkeit, im Falle einer Abstinenz die Anwendung um weitere 12 Wochen zu verlängern. Die Dosis wird im Verlauf der ersten Woche allmählich gesteigert.
Die häufigsten Nebenwirkungen sind Übelkeit, Kopfschmerzen, Erbrechen, Flatulenz, Schlaflosigkeit, abnorme Träume und Veränderungen der Geschmackswahrnehmung.